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Rechteerwerb aus Sicht eines Eigentümers

18.03.2024 / Lesezeit: 4 Minuten

 

terranets bw ist für den Bau und Betrieb seiner Transportleitungen für Gas und Wasserstoff auf die Nutzung privater Grundstücke angewiesen. Eine Vielzahl von Grundstücken werden vom Bau und Betrieb der Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) betroffen sein. Eines von ihnen ist in einem fiktiven Fallbeispiel im Besitz von Christian T. Er ist Landwirt in der Nähe von Waiblingen im Rems-Murr-Kreis und bestellt ein 1,6 Hektar großes Feld mit Winterweizen. Er steht stellvertretend für alle Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen, deren Flächen vom Bau und Betrieb der SEL berührt sind. Wie er und andere Betroffene im Zuge des Rechteerwerbs durch terranets bw informiert und entschädigt werden und wie Christian T. seine Flächen nach dem Bau wieder nutzen kann, erfahren Sie hier.

Die Ausgangssituation: Frühe Öffentlichkeitsarbeit der terranets bw

Für den rund 43 km langen Abschnitt der SEL von Löchgau bis Esslingen a.N. steht der grundstücksscharfe Trassenverlauf durch den Planfeststellungsbeschluss bereits fest. terranets bw hat die Planung im Jahr 2020 übernommen und die Städte und Gemeinden entlang der SEL regelmäßig über den Planungsstand informiert. Für Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen sowie die interessierte Öffentlichkeit hat terranets bw Anfang 2023 sogenannte Infomärkte umgesetzt. Auch Christian T. hat schon an einem Infomarkt teilgenommen. Hier er sich darüber informiert, wie er betroffen ist und wie er dafür entschädigt wird. Außerdem hat er erfahren, was die vorübergehende Nutzung für seine Anbauflächen bedeutet. Er war erleichtert zu hören, dass die Flächen nach dem Bau wieder für die reguläre landwirtschaftliche Nutzung freigegeben werden.

Frühjahr 2024 – Intensivierung des Rechteerwerbs 

Im Frühjahr 2024 werden sämtliche Eigentümer:innen per Post angeschrieben. So erhält auch Christian T. ein Schreiben, in dem das Vorhaben erläutert wird. Gleichzeitig erhält er alle notwendigen Papiere und eine Gebrauchsanweisung, welche die Unterlagen erläutert. 
Im Fall von Christian T., der Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flurstücke ist, umfassen diese Unterlagen die Vertragsunterlagen für den Eintrag der Dienstbarkeit im Grundbuch und der Gestattungsvertrag für den Bau, eine Entschädigungsberechnung sowie die Abfrage seiner Bankdaten.
Hätte Christian T. die Flächen verpachtet, würde er terranets bw die Pächter:innen seiner Flächen mitteilen. In diesem Fall würde der Transportnetzbetreiber mit den Pächter:innen eine separate Bauerlaubnis abschließen und die Entschädigung für den entstehenden Flurschaden regeln. 

  • Bei Eintreffen der Vertragsunterlagen: Christian T. hat einige Detailfragen zu den Vertragsunterlagen. Er wurde mit einem Einladungsschreiben, das seinen Vertragsunterlagen beigefügt war, darüber informiert, dass terranets bw in Waiblingen in zwei Wochen eine weitere Informationsveranstaltung anbietet. Dort haben Eigentümer:innen und Bewirtschafter:inen vor Ort die Gelegenheit, mit terranets bw über die Vertragsunterlagen zu sprechen. Christian T. entscheidet sich, dort hinzugehen. 
  • Zwei Tage nach der Veranstaltung: Bei der Veranstaltung konnte terranets bw alle Fragen von Christian T. beantworten und er vereinbart einen Termin mit seinem Notar in Waiblingen. Die Vertragsunterlagen beinhalten u. a. die sogenannte Eintragungsbewilligung. Diese setzt eine beglaubigte Unterschrift voraus, für die Christian T. persönlich das Notariat aufsuchen muss. Mit dieser „bewilligt“ er als Eigentümer die Dienstbarkeit – also das Nutzungsrecht von terranets bw an ihrem Grundstück.
  • Zwei Wochen später: Christian T. ist bei seinem Notar, um sich vor diesem als Eigentümer auszuweisen und die Bewilligung zu unterzeichnen. Die beglaubigte Eintragungsbewilligung übersendet das Notariat an terranets bw. Der Transportnetzbetreiber reicht diese beim Grundbuchamt ein, das schließlich die Dienstbarkeit ins Grundbuch einträgt. Christian T. sendet die übrigen unterzeichneten Vertragsunterlagen (z.B. Gestattungsvertrag) mit dem vorfrankierten Rückumschlag per Post an terranets bw.
  • Fünf Wochen später: Christian T. prüft sein Konto: Die Entschädigungszahlung ist eingegangen. Grundsätzlich sollen Betroffene wie Christian T. nach dem Bau oder beim Betrieb der Leitung nicht schlechter gestellt sein als zuvor. Für die Dienstbarkeit und die Nutzungseinschränkung hat Christian T. eine Einmalzahlung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben erhalten. Die Höhe der Zahlung ist vor allem von der Größe der Fläche abhängig, die durch den Schutzstreifen betroffen ist.

Herbst 2024 und 2025 – Während der Bauvorbereitung und den Bauarbeiten: terranets bw entschädigt den Ernteausfall

Im Zeitraum der bauvorbereitenden Maßnahmen und des Baus der SEL kann Christian T. sein Flurstück landwirtschaftlich nicht nutzen. Dadurch hat er Ertragsausfälle. Auch kleinere Schäden an der Flur sind durch die Bauarbeiten entstanden. terranets bw zahlt dafür eine Entschädigung nach festen Sätzen. Diese richten sich nach den aktuellen Erzeugerpreisen sowie der Größe der Fläche.

Ende 2025 – Der Bau des Leitungsabschnittes von Löchgau nach Esslingen a.N. ist abgeschlossen: Die Flächen werden rekultiviert

Der Leitungsabschnitt der SEL, auf dem sich das Grundstück von Christian T. befindet, ist fertiggestellt; der Bau geht nun auf den weiteren Abschnitten weiter. Da die Bedingungen durch die trockene Witterung beim Bau sehr günstig waren und es nur eine kurze Flächeninanspruchnahme gab, kann Christian T. seine Felder direkt wieder bewirtschaften und seine Fruchtfolge fortführen. Die abgefangenen Drainagen wurden fachgerecht wiederhergestellt.
Auch der Anbau von Sonderkulturen wie Hopfen, Wein und Spargel ist nach dem Bau möglich. Eine Einschränkung gibt es im Schutzstreifen fünf Meter links und rechts der Leitung: Hier dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden.

Im Factsheet Boden – Schutz, Rechte und Entschädigung bei der Verlegung von Gasleitungen gibt es weitere Informationen zum Rechteerwerb und den Entschädigungszahlungen.

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