18.03.2024 / Lesezeit: 4 Minuten
terranets bw ist für den Bau und Betrieb seiner Transportleitungen für Gas und Wasserstoff auf die Nutzung privater Grundstücke angewiesen. Eine Vielzahl von Grundstücken werden vom Bau und Betrieb der Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) betroffen sein. Eines von ihnen ist in einem fiktiven Fallbeispiel im Besitz von Christian T. Er ist Landwirt in der Nähe von Waiblingen im Rems-Murr-Kreis und bestellt ein 1,6 Hektar großes Feld mit Winterweizen. Er steht stellvertretend für alle Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen, deren Flächen vom Bau und Betrieb der SEL berührt sind. Wie er und andere Betroffene im Zuge des Rechteerwerbs durch terranets bw informiert und entschädigt werden und wie Christian T. seine Flächen nach dem Bau wieder nutzen kann, erfahren Sie hier.
Für den rund 43 km langen Abschnitt der SEL von Löchgau bis Esslingen a.N. steht der grundstücksscharfe Trassenverlauf durch den Planfeststellungsbeschluss bereits fest. terranets bw hat die Planung im Jahr 2020 übernommen und die Städte und Gemeinden entlang der SEL regelmäßig über den Planungsstand informiert. Für Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen sowie die interessierte Öffentlichkeit hat terranets bw Anfang 2023 sogenannte Infomärkte umgesetzt. Auch Christian T. hat schon an einem Infomarkt teilgenommen. Hier er sich darüber informiert, wie er betroffen ist und wie er dafür entschädigt wird. Außerdem hat er erfahren, was die vorübergehende Nutzung für seine Anbauflächen bedeutet. Er war erleichtert zu hören, dass die Flächen nach dem Bau wieder für die reguläre landwirtschaftliche Nutzung freigegeben werden.
Im Frühjahr 2024 werden sämtliche Eigentümer:innen per Post angeschrieben. So erhält auch Christian T. ein Schreiben, in dem das Vorhaben erläutert wird. Gleichzeitig erhält er alle notwendigen Papiere und eine Gebrauchsanweisung, welche die Unterlagen erläutert.
Im Fall von Christian T., der Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flurstücke ist, umfassen diese Unterlagen die Vertragsunterlagen für den Eintrag der Dienstbarkeit im Grundbuch und der Gestattungsvertrag für den Bau, eine Entschädigungsberechnung sowie die Abfrage seiner Bankdaten.
Hätte Christian T. die Flächen verpachtet, würde er terranets bw die Pächter:innen seiner Flächen mitteilen. In diesem Fall würde der Transportnetzbetreiber mit den Pächter:innen eine separate Bauerlaubnis abschließen und die Entschädigung für den entstehenden Flurschaden regeln.
Im Zeitraum der bauvorbereitenden Maßnahmen und des Baus der SEL kann Christian T. sein Flurstück landwirtschaftlich nicht nutzen. Dadurch hat er Ertragsausfälle. Auch kleinere Schäden an der Flur sind durch die Bauarbeiten entstanden. terranets bw zahlt dafür eine Entschädigung nach festen Sätzen. Diese richten sich nach den aktuellen Erzeugerpreisen sowie der Größe der Fläche.
Der Leitungsabschnitt der SEL, auf dem sich das Grundstück von Christian T. befindet, ist fertiggestellt; der Bau geht nun auf den weiteren Abschnitten weiter. Da die Bedingungen durch die trockene Witterung beim Bau sehr günstig waren und es nur eine kurze Flächeninanspruchnahme gab, kann Christian T. seine Felder direkt wieder bewirtschaften und seine Fruchtfolge fortführen. Die abgefangenen Drainagen wurden fachgerecht wiederhergestellt.
Auch der Anbau von Sonderkulturen wie Hopfen, Wein und Spargel ist nach dem Bau möglich. Eine Einschränkung gibt es im Schutzstreifen fünf Meter links und rechts der Leitung: Hier dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden.
Im Factsheet Boden – Schutz, Rechte und Entschädigung bei der Verlegung von Gasleitungen gibt es weitere Informationen zum Rechteerwerb und den Entschädigungszahlungen.