terranets bw hat am 02. Juni 2023 dem Regierungspräsidium Karlsruhe (RP Karlsruhe) den Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt Mannheim – Hüffenhardt übergeben.
Der Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist ein bedeutsamer Meilenstein für dieses wichtige Infrastrukturprojekt.
Um den bestmöglichen Trassenverlauf von Mannheim über Heddesheim, Ladenburg, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Heidelberg, Eppelheim, Leimen, Gaiberg, Wiesloch, Mauer, Meckesheim, Spechbach, Epfenbach, Helmstadt-Bargen und Neckarbischofsheim bis nach Hüffenhardt zu ermitteln, war terranets bw in den vergangenen zwei Jahren im intensiven Austausch mit den betroffenen Kommunen und Bürger:innen.
„Bei 12 Infomärkten mit 400 Besucherinnen und Besuchern haben wir rund 100 Hinweise aufgenommen und geprüft“ erklärt Projektleiterin Maren Raubenheimer. „Viele relevante Hinweise aus den Gesprächen und dem Austausch mit Städten und Gemeinden sowie Fachexpert:innen aus Natur- und Umweltschutz sind in die Planung eingegangen. Wir haben daraufhin viele, relevante Optimierungen des Trassenverlaufs umgesetzt. Für dieses aktive und konstruktive Miteinander bedanken wir uns“.
Im Nachgang zu den Veranstaltungen erhielten alle Besucher:innen, die einer persönlichen Rückmeldung zugestimmt hatten, das Ergebnis der Prüfung ihres Hinweises. Auch die Hinweise, die in der Online-Beteiligung eingegangen sind, wurden persönlich beantwortet. Alle eingegangenen Hinweise sowie die Stellungnahmen durch terranets bw werden mit dem Antrag auf Planfeststellung veröffentlicht.
Das Fazit der informellen Beteiligung hat terranets bw mit einem Abschlussbericht geteilt.
Das RP Karlsruhe startet nun das Genehmigungsverfahren mit formeller Öffentlichkeitsbeteiligung. Während des Genehmigungsverfahrens werden die Antragsunterlagen in den Kommunen entlang der Trasse öffentlich ausgelegt und online veröffentlicht. Zum Planfeststellungsantrag kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zu vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder in einem Termin „zur Niederschrift“ vor Ort Stellung beziehen oder Einwendungen erheben. Das RP Karlsruhe prüft die Stellungnahmen, wägt die unterschiedlichen Interessen gegeneinander ab und erteilt schließlich als genehmigende Behörde mit dem Planfeststellungsbeschluss die Bau- und Betriebsgenehmigung für diesen Abschnitt der SEL.
Die Vorstellung der aktuellen Planung finden Sie hier (PDF, Stand Juni 2023).