
terranets bw ist für den Bau und Betrieb seiner Leitungen auf die Nutzung privater Grundstücke angewiesen. Die Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen der in Anspruch genommenen Flächen werden entschädigt.
Grundsätzliches Ziel ist, dass beim Bau und Betrieb der Leitungen möglichst wenige Flächen auf privaten Grundstücken beansprucht werden. Doch entlang der Trassen gibt es Eigentum, auf dessen Nutzung terranets bw angewiesen ist. Dafür ist ein vertraglich geregeltes Nutzungsrecht unerlässlich. Sind die Baupläne konkret und Betroffenheiten eindeutig zu erkennen, schließt terranets bw frühzeitig Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümer:innen oder Bewirtschafter:innen ab.
Unterschieden wird zwischen einer dauerhaften Inanspruchnahme der Flächen für den Leitungsbetrieb und einer temporären Nutzung beim Bau. Vom persönlichen Anschreiben bis zur Entschädigungszahlung: Das Gesetz gibt genau vor, wie terranets bw fremde Grundstücke nutzen darf. Dabei gilt grundsätzlich: Kein:e Eigentümer:in oder Bewirtschafter:in soll nach dem Bau der Leitungen schlechter gestellt sein als davor.
Liegt ein Grundstück ganz oder teilweise im Schutzstreifen der Leitung, wird dieses dauerhaft für den Bau und Betrieb der Leitung benötigt. Im Schutzstreifen (5 Meter links und rechts der Leitungsachse) sind keine baulichen Anlagen und im gehölzfrei zu haltenden Streifen (2,5 Meter links und rechts der Leitungsaußenseite) keine tiefwurzelnden Pflanzen erlaubt. Ackerbau und Weinanbau sind weiterhin möglich.
Für die Dienstbarkeit und Nutzungsbeschränkung erhalten Eigentümer:innen eine Einmalzahlung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben.
Beansprucht terranets bw ein Grundstück beispielsweise durch eine Zuwegung oder eine Baufläche zeitlich begrenzt, werden mit den Bewirtschafter:innen Gestattungsverträge geschlossen. Der eventuell entstandene Schaden wird vollumfänglich erstattet.
Bei bauvorbereitenden Maßnahmen sowie beim Bau oder Betrieb der Leitungen können Ernteausfälle oder andere Schäden entstehen. Dann zahlt terranets bw ebenfalls Entschädigungen nach festen Sätzen. Diese richten sich nach aktuellen Erzeugerpreisen sowie der Größe der Fläche.
Mehr Informationen, wie der Rechteerwerb abläuft, lesen Sie im Magazinbeitrag „Rechteerwerb aus Sicht eines Eigentümers