Bauweise und landwirtschaftliche Belange

Bauweise der SEL

Auf einem Arbeitsstreifen von in der Regel 34 Metern baut terranets bw die Leitungsrohre und Glasfaserkabel für die SEL ein. Glasfaserkabel werden immer parallel verlegt, da diese der Überwachung und Steuerung des eigenen Netzes dienen.

Bevor die SEL verlegt wird, finden verschiedene vorbereitende Arbeiten statt: Hierbei wird zunächst der Oberboden vorsichtig abgetragen und auf die Seite geschafft, damit dieser nach Abschluss der Arbeiten an seinen angestammten Platz zurückgebracht werden kann. Außerdem finden vor dem Rohrgrabenaushub weitere Bodenuntersuchungen statt, darunter archäologische Untersuchungen sowie eine Kampfmittelsondierung.

Die gelieferten Leitungsrohre werden vor Ort verschweißt. Danach heben Baumaschinen den Rohrgraben mit einer Tiefe von ca. 2,5 Metern aus. In diesen Graben werden die Leitungsrohre mit Kränen eingelassen. Nach dem Einlassen der Rohre wird der Rohrgraben wieder verfüllt. Anschließend wird die in Anspruch genommene Fläche wiederhergestellt.

Wenn beim Bau der SEL Straßen, Flüsse oder Bahngleise auf der festgelegten Trasse liegen, werden diese mittels Tunnelbohrungen unterirdisch gequert. Aus technischen Gründen ist diese Vorgehensweise nur bei kurzen Abschnitten möglich. 


Die Leitungsrohre
Die Leitungen bestehen aus Stahlrohren, die von innen und außen mit einer speziellen Beschichtung versehen werden. Die ausgewählten Materialien gewährleisten, dass die Rohre dem Druck im Inneren der Leitung standhalten und vor äußeren Einflüssen bestmöglich geschützt sind.

Rechte und Pflichten: Wegerecht und Entschädigung

Beim Bau und Betrieb der SEL ist terranets bw auf die Nutzung fremder Grundstücke angewiesen. terranets bw sichert sich dafür die Nutzung fremder Grundstücke (Wegerecht). Dies ist möglich durch die Einholung einer sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Für die Dienstbarkeit und die Nutzungseinschränkung erhalten die Eigentümer:innen eine Einmalzahlung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben.

Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Größe der durch den Schutzstreifen betroffenen Fläche und weiteren Faktoren.
Bei möglichen Ernteausfällen oder anderen Schäden, die durch den Bau der SEL entstehen, werden ebenfalls Entschädigungen gezahlt. Diese richten sich nach aktuellen Erzeugerpreisen sowie der Größe der Fläche.

Wie geht es nach dem Bau der SEL weiter?

Landwirtschaftliche Nutzung ist nach dem Leitungsbau grundsätzlich möglich. Nach der Rekultivierung kann die Bewirtschaftung unmittelbar wieder aufgenommen werden. Lediglich im Schutzstreifen (5 Meter links und rechts der Leitungsachse) sind keine baulichen Anlagen und im gehölzfrei zu haltenden Streifen (2,5 Meter links und rechts der Leitungsaußenseite) keine tiefwurzelnden Pflanzen erlaubt. Ackerbau und Weinanbau sind weiterhin möglich. Je nach landwirtschaftlicher Nutzung der zu querenden Flächen wird die Überdeckung der Leitung angepasst. Das ist zum Beispiel beim Anbau von Spargel und Wein der Fall.

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