Trassenplanung
SEL auf einen Blick
Zahlen, Daten, Fakten
- 250 km Gesamtlänge der SEL
- 10 m Schutzstreifen
- 100- 120 cm Rohrdurchmesser
- 120 cm Mindestüberdeckung der Leitung
Die Leitung führt von Lampertheim in Hessen über Heidelberg, Heilbronn, Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen und Heidenheim bis nach Bissingen in Bayern.
Der Abschnitt zwischen Mannheim und Hüffenhardt
Aktuell geht es für terranets bw in diesem Abschnitt darum, innerhalb des behördlich festgelegten Bereichs in die Detailplanung zu gehen. Die Trassenführung wird durch die zuständigen Regierungspräsidien (RP) genehmigt. Das für den Abschnitt zuständige RP Karlsruhe hat die Vorzugsvariante 2019 im Rahmen einer raumordnerischen Beurteilung erneut bestätigt.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurden verschiedene Alternativen geprüft. Die Beurteilung des RP Karlsruhe basiert auf einer fachlichen Abwägung von Trassenvarianten. Wichtige Parameter sind die technische Machbarkeit, die Kürze der Strecke, die Bündelung mit vorhandener Infrastruktur, die geringste Beeinträchtigung von Natur, Siedlungsgebieten und Landschaft sowie die optimale Anbindung an das Verteilnetz und an Direktabnehmer.
Diese Trassenführung bildet nun den Rahmen für die weitere Planung. Dafür betrachtet terranets bw einen rund 600 Meter breiten Trassenkorridor, in dem die ursprüngliche Vorzugstrasse liegt.
Für die drei anderen Projektabschnitte der SEL liegen bereits grundstücksscharf genehmigte Trassenplanungen vor:
Lampertheim (Hessen) – Viernheim (RP Darmstadt)
Siegelsbach – Esslingen a. N. (RP Stuttgart)
Esslingen – Bissingen (Bayern) (RP Stuttgart und Schwaben)
Wie wird eine Trassenführung geplant und genehmigt?
Raumordnung
In einem Raumordnungsverfahren wird die grundsätzliche Raumverträglichkeit der Planung geprüft. Am Ende setzt sich die Variante durch, die am wenigsten in die Landschaft und in die Natur eingreift.
Planfeststellung
Der Trassenkorridor bildet die Basis für das Planfeststellungsverfahren, in welchem der Trassenverlauf grundstücksscharf beantragt wird. terranets bw möchte Mitte 2023 einen Antrag auf Planfeststellung beim RP Karlsruhe einreichen.
Um diesen Genehmigungsantrag auszuarbeiten, bedarf es weiterer umfangreicher Prüfungen und Untersuchungen – u. a. zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens, zum begleitenden Bodenschutz, generellen Baugrunduntersuchungen oder zum schonenden Ablauf der Baustellenarbeiten und des Verkehrs.
Herzstück der Untersuchungen ist eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).
Ein Planfeststellungsverfahren endet mit einer konkreten Bau- und Betriebsgenehmigung durch das Regierungspräsidium.
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- Die UVS untersucht die Auswirkungen der Planung auf Natur und Mensch im Detail.
- Dazu gehören eine detaillierte Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft, die Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft und Mensch sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter.
- Vor Beginn des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird gemäß den Vorgaben nach § 15 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe (RP Karlsruhe) der Inhalt und Umfang der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen abgestimmt.
- Die Abstimmung erfolgt im Rahmen eines sogenannten Scopings, an dem betroffene Behörden, Umweltverbände und örtliche Initiativen beteiligt sind.
Prinzipien der Trassenplanung
terranets bw plant die SEL mit größter Sorgfalt und mit Respekt für die Belange der Region:
- Prinzip der Trassenbündelung mit bestehenden Infrastruktureinrichtungen.
- Minimierung von Eingriffen in Natur, Siedlungsgebiete und Landschaft.
- Begleitendes Bodenschutzkonzept und sensible Bauüberwachung.
- Dialog vor Ort: frühzeitiges Einbeziehen des Wissens der Kommunen und Bürger:innen.
Sicher bauen und betreiben
Als Bauherrin, Eigentümerin und Betreiberin gewährleistet terranets bw die Sicherheit der Leitungen. Sie werden sowohl während der Bauphase durch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren als auch über ihren gesamten Lebenszyklus durch unabhängige Sachverständige, wie etwa den TÜV, permanent überprüft.
Bau und Betrieb:
- Der Bau und Betrieb wird durch Bundesgesetze und Vorschriften geregelt.
- Für das gesamte Gasnetz gilt das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW).
- Weitere Verordnungen (Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV), DVGW-Arbeitsblatt G 463, Norm DIN EN 1594) gewährleisten ein Höchstmaß an technischer Sicherheit.
Material und Abdeckung:
- Die Leitungen bestehen aus Stahlrohren, die von innen und außen mit einer speziellen Beschichtung versehen werden.
- Die ausgewählten Materialien gewährleisten, dass die Rohre dem Druck im Inneren der Leitung standhalten und vor äußeren Einflüssen bestmöglich geschützt sind.
- Neben der Leitungsüberdeckung durch mindestens 1,2 Meter Erde gibt es einen zusätzlichen zehn Meter breiten Schutzstreifen um die Leitung.
- In diesem Schutzstreifen dürfen keine Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen errichtet werden.
Kontrolle und Wartung:
- Der Betrieb und die Instandhaltung aller Leitungen der terranets bw erfolgt ausschließlich durch erfahrenes Fachpersonal und mit größter Sorgfalt.
- Die Anlagen und das Fernleitungsnetz werden rund um die Uhr in einer Steuerungszentrale überwacht.
- Die Leitungen werden von terranets bw durch Inspektionen regelmäßig gewartet und bei Bedarf instandgesetzt.
- Durch fernsteuerbare Armaturen können einzelne Abschnitte sofort außer Betrieb genommen werden.